Immobilienkauf beim Bauträger  der Zahlungsplan

Als eigenständiger Bauherr oder in Zusammenarbeit mit einem Architekten rechnen Sie alle Bauleistungen mit den einzelnen Gewerken ab.

Wenn Sie Ihre Immobilie bei einem Bauträger kaufen, fungiert dieser nicht nur als Ihr Berater und Ansprechpartner, er kümmert sich auch um alle Abrechnungen. So wissen Sie bereits zu Baubeginn die exakten Baukosten: Rohstoffschwankungen oder Kostensteigerungen gehen auf das Risiko Ihres Baupartners.

Abgerechnet wird immer nach Verwirklichung bestimmter Bauabschnitte. Damit zahlen Sie auch wirklich nur die Leistung, die sie auch bekommen haben. Die abzurechnenden Bauabschnitte sind gesetzlich in der Bauträger- und Maklerverordnung (MaBV) klar definiert.

 

Anwendung

Wenn Sei ein Grundstück und eine noch zu errichtende Immobilie kaufen, spricht man von Bauträgerschaft. In einem notariellen Vertrag werden der Grundstückserwerb und die Bauverpflichtung festgehalten.

 

Absicherung

Der Bauträger darf die Ihm überlassenen Gelder ausschließlich für dieses Bauprojekt einsetzen. Zusätzlich muss der Bauträger den Kaufbetrag als Sicherheit in gleicher Höhe aufweisen können.

Bezahlt wird prinzipiell erst, wenn:

  • der notarielle Vertrag wirksam ist
  • ein Grundbucheintrag vorliegt
  • keine Grundpfandrechte auf dem Grundstück liegen
  • die Baugenehmigung erfolgt ist

 

Zahlung

Der Bauträger darf seine Leistung in max. 7 Teilrechnungen splitten. Dazu legt die Makler- und Bauträgerverordnung auch fest, wie hoch der prozentuale Anteil der verschiedene Gewerke sein darf.

Baufortschritte nach Gewerken im Zahlungsplan

1 Baugrundstück und Beginn der Erdarbeiten 30%

2 Rohbaufertigstellung inkl. Zimmererarbeiten (Hebauf) 28%

3 Dachflächen und -rinnen, Rohinstallation der Heizungsanlagen, Sanitär- und Elektroanlagen 11,9%

4 Einbau der Fenster, Innenputz (ohne Beiputzarbeiten) 11,2%

5 Estrich, Fliesen (Sanitärbereich) und Fassadenarbeiten 7,0%

6 Bezugsfertigkeit (Innenbereich) 8,4%

7 vollständige Fertigstellung 3,5%